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Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen Kletterwald Eschwege

Nutzungsbedingungen Kletterwald Eschwege

Vor Benutzung des Kletterwald Eschwege sind die Nutzungsbedingungen von jede/r Teilnehmer/in zu lesen. Er/sie bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift, dass er/sie diese verstanden hat und vorbehaltlos akzeptiert. Die Sorgeberechtigten von minderjährigen Teilnehmern/innen sind für die Aufsicht während des Besuches und für die Begleitung während des Begehens des Kletterwaldes verantwortlich. Mit ihrer Unterschrift bestätigen die Sorgeberechtigten, dass sie zusammen mit den Minderjährigen die Nutzungsbedingungen verstanden haben.

Voraussetzungen

Der Kletterwald ist Besuchern ab einer Greifhöhe von 160 cm zugänglich, die nicht an einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die beim Begehen des Parks eine Eigen- oder Fremdgefährdung darstellen kann. Personen mit einem Körpergewicht über 120 kg oder unter Drogen- und Alkoholeinfluss dürfen die Kletteranlage nicht betreten. Kinder bis einschließlich dem 9. Lebensjahr müssen immer in Kletterbegleitung Erwachsener sein; maximal sind zwei Kinder pro Begleitperson zulässig.

Hier ist zu beachten, dass für Schulklassen die Ausnahme gilt, dass Kinder in 2 - 3er Gruppen klettern, Lehrer und Guides beaufsichtigen die Gruppen vom Boden aus. Wir benötigen zum Klettertermin die Einverständniserklärung der Eltern, falls nicht verfügbar, muss die Aufsichtsperson (Lehrer/-innen) mit ihrer Unterschrift die Verantwortung übernehmen. Alle Personen unter 16 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung der Eltern.

Sicherheitsregeln

Jede/r Teilnehmer/in hat an der Sicherheitseinweisung teilzunehmen. In den Parcours sind immer ZWEI Karabiner am Sicherungsseil einzuhängen. Beim Umhängen bleibt immer EIN Karabiner im Sicherungsseil hängen. Bei Unsicherheit in der Handhabung ist sofort eine Aufsicht zur Hilfe zu rufen! Jedes Element darf nur jeweils von einer Person betreten werden. Die Baumplattformen dürfen von max. drei Personen gleichzeitig betreten werden. Bei Seilbahnen ist ZUSÄTZLICH die Seilrolle hinter den Karabinern einzuhängen. Vor dem Fahren ist sicher zu stellen, dass sich keine Person im Ankunftsbereich aufhält! Die Beine sind immer nach vorne auszustrecken, ggf. muss mit der Hand HINTER der Rolle gebremst werden. 

Die Aufsicht behält sich das Recht vor, Personen, die sich nicht an die Nutzungsbedingungen halten, vom Klettern auszuschließen und den Kletterbetrieb bei Einfluss höherer Gewalt (Feuer, Sturm, Gewitter, etc.) einzustellen. In diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung des Eintrittspreises. Der Seilbahnparcours bleibt bei starkem Wind geschlossen. Alle Anweisungen der Aufsicht sind bindend. Eine Rückerstattung des Eintrittspreises ist nach erfolgter Einweisung nicht mehr möglich.

Es dürfen keine Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für den/die Teilnehmer/innen oder Besucher/innen am Boden darstellen (Kamera, Uhr, Schmuck, Rucksack, Handy, etc.). Lange Haare sind mit Haargummis oder Mützen zusammenzuhalten.

Ausrüstung

Die Ausrüstung - zwei CLiC-iT®-Karabiner mit Verbindungsmittel, Doppelseilrolle, Komplettgurt - wird für die Dauer des Besuches (3,5h) vom Betreiber zum aktuellen Eintrittspreis ausgeliehen. Handschuhe sind vom Kunden selbst mitzubringen oder käuflich für 3,50 Euro/Paar im Kiosk zu erwerben. Ein Verlassen des Geländes mit Ausrüstungsgegenständen ist nicht gestattet. Beschädigungen an der Ausrüstung sind sofort zu melden. Der/die Teilnehmer/in bestätigt den Erhalt der vollständigen Ausrüstung. Bei Überschreitung der angegebenen Zeit ist eine Nachzahlung von 2,50 Euro je angefangene halbe Stunde zu entrichten.

Haftung

Das Begehen der Anlage und des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Sach- und Vermögensschäden haftet der Betreiber nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz durch das Personal. Der Betreiber des Kletterwalds übernimmt keine Haftung für Schäden oder Unfälle, die durch Nichteinhalten der Nutzungsbedingungen oder falsche Angaben entstehen und/oder entstanden sind. Es besteht keine Haftung des Kletterwaldbetreibers bei der Aufbewahrung von persönlichen Gegenständen. Eine mutwillige Sachbeschädigung durch Teilnehmer, insbesondere der Bäume oder Teile des Baumes (z.B. Rinde, Wurzeln, Zweige), ist strafbar! Es gelten die AGB.

Umweltschutz

Ein Grundsatz unseres Unternehmens ist die Erhaltung der Natur und der typischen Landschaftsstrukturen. Daher gilt es für den Besuch im Klettwald Eschwege folgende Grundsätze zu beachten:

Respekt vor der Natur
Bleiben Sie auf den ausgewiesenen Wegen und Pfaden, um die Vegetation und empfindliche Lebensräume nicht zu stören. Das Pflücken oder Entfernen von Pflanzen, Pilzen oder sonstigem Naturgut ist verboten.

Müllentsorgung
Bitte hinterlassen Sie keinen Müll im Wald. Nutzen Sie die dafür vorgesehenen Müllbehälter oder nehmen Sie Ihren Müll mit nach Hause. Auch organische Abfälle, wie Obstschalen oder Papiertaschentücher müssen entsorgt werden. Zigarettenstummel sind kein Müll für den Wald. Achten Sie darauf, keinen Zigarettenabfall zu hinterlassen, um Umweltverschmutzung und Brandgefahr zu vermeiden.

Feuerverbot
Das Entzünden von Feuern ist im gesamten Waldgebiet strengstens untersagt, um Waldbrände und Schäden an der Umwelt zu verhindern. Dies gilt auch für das Grillen und das Verwenden von offenen Flammen. Weiterhin gilt ein striktes Rauchverbot.

Tierwelt schützen
Füttern Sie keine Wildtiere. Das Füttern kann das natürliche Verhalten der Tiere beeinflussen und ihnen schaden. Achten Sie darauf, Haustiere an der Leine zu führen, um Störungen der Tierwelt zu minimieren. Nähern Sie sich keinen Tieren und betreten Sie keine Nist- oder Brutgebiete, um die heimische Tierwelt nicht zu stören.

Verantwortungsbewusster Umgang mit Ressourcen
Sammeln Sie kein Totholz oder andere natürliche Materialien, da sie wichtige Lebensräume für viele Organismen darstellen. Das Entfernen dieser Materialien kann die Nahrungs- und Schutzquellen von Tieren beeinflussen.

Vermeidung von Schäden an der Infrastruktur
Zerstören oder beschädigen Sie keine Schilder, Bänke, Informationstafeln oder sonstige Infrastruktur. Diese dienen der Orientierung und Aufklärung der Besucher.

Einhaltung von Gesetzen
Beachten Sie alle geltenden nationalen und regionalen Umweltschutzgesetze und -vorschriften. Dazu gehören Regelungen zur Jagd, zum Forstschutz, Waldbrandstufen und zur Erhaltung der Biodiversität.

Stand: 09/2024

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