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Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen Kletterwald Eschwege

Nutzungsbedingungen Kletterwald Eschwege

Vor Benutzung des Kletterwald Eschwege (nachfolgend Kletterwald genannt) sind die Nutzungsbedingungen von jede/r Teilnehmer/in zu lesen. Er/sie bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift (nach erfolgter Einweisung), dass er/sie sie verstanden hat und vorbehaltlos akzeptiert. Die Sorgeberechtigten von minderjährigen Teilnehmern/innen sind für die Aufsicht während des Besuches und für die Begleitung während des Begehens des Kletterwaldes verantwortlich. Mit ihrer Unterschrift bestätigen die Sorgeberechtigten, dass sie zusammen mit den Minderjährigen die Nutzungsbedingungen verstanden haben.

Voraussetzungen

Der Kletterwald ist Besuchern ab einer Greifhöhe von 160 cm zugänglich, die nicht an einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die beim Begehen des Parks eine Eigen- oder Fremdgefährdung darstellen kann. Personen mit einem Körpergewicht über 120 kg oder unter Drogen- und Alkoholeinfluss dürfen die Kletteranlage nicht betreten. Kinder unter zehn Jahren müssen immer in Kletterbegleitung Erwachsener sein; maximal sind zwei Kinder pro Begleitperson zulässig. Der Kinder-Kletterpfad ist für Kinder ab 5 Jahren, immer in Begleitung eines Erwachsenen, nutzbar.

Hier ist zu beachten, dass für Schulklassen die Ausnahme gilt, dass Kinder in 2 - 3er Gruppen klettern, Lehrer und Guides beaufsichtigen die Gruppen vom Boden aus. Wir benötigen zum Klettertermin die Einverständniserklärung der Eltern, falls nicht verfügbar, muss die Aufsichtsperson (Lehrer/-innen) mit ihrer Unterschrift die Verantwortung übernehmen. Alle Personen unter 16 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung der Eltern.

Sicherheitsregeln

Jede/r Teilnehmer/in hat an der Sicherheitseinweisung teilzunehmen. In den Parcours sind immer ZWEI Karabiner am Sicherungsseil einzuhängen. Beim Umhängen bleibt immer EIN Karabiner im Sicherungsseil hängen. Bei Unsicherheit in der Handhabung ist sofort eine Aufsicht zur Hilfe zu rufen! Jedes Element darf nur jeweils von einer Person betreten werden, am Kinder- Kletterpfad sind gleichzeitig zwei Personen pro Element zugelassen. Die Baumplattformen dürfen von max. drei Personen gleichzeitig betreten werden. Bei Seilbahnen ist ZUSÄTZLICH die Seilrolle hinter den Karabinern einzuhängen. Vor dem Fahren ist sicher zu stellen, dass sich keine Person im Ankunftsbereich aufhält! Die Beine sind immer nach vorne auszustrecken, ggf. muss mit der Hand HINTER der Rolle gebremst werden. Die Aufsicht behält sich das Recht vor, Personen, die sich nicht an die Nutzungsbedingungen halten, vom Klettern auszuschließen und den Kletterbetrieb bei Einfluss höherer Gewalt (Feuer, Sturm, Gewitter, etc.) einzustellen. In diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung des Eintrittspreises. Der Seilbahnparcours bleibt bei starkem Wind geschlossen. Alle Anweisungen der Aufsicht sind bindend. Eine Rückerstattung des Eintrittspreises ist nach erfolgter Einweisung nicht mehr möglich.

Es dürfen keine Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für den/die Teilnehmer/innen oder Besucher/innen am Boden darstellen (Foto, Uhr, Schmuck, Rucksack, Handy, etc.). Lange Haare sind mit Haargummis oder Mützen zusammenzuhalten. Im gesamten Wald besteht absolutes Rauchverbot. Auf angemessene Kleidung ist zu achten (geschlossene Schuhe, bequeme Kleidung).

Ausrüstung

Die Ausrüstung - zwei Karabiner mit Verbindungsmittel, Doppelseilrolle, Komplettgurt, Handschuhe - wird für die Dauer des Besuches (3,5h) vom Betreiber zum aktuellen Eintrittspreis ausgeliehen. Ein Verlassen des Geländes mit Ausrüstungsgegenständen ist nicht gestattet. Beschädigungen an der Ausrüstung sind sofort zu melden. Der/die Teilnehmer/in bestätigt den Erhalt der vollständigen Ausrüstung. Bei Überschreitung der angegebenen Zeit ist eine Nachzahlung von 2,50 Euro je angefangene halbe Stunde zu entrichten.

Haftung

Das Begehen der Anlage und des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Sach- und Vermögensschäden haftet der Betreiber nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz durch das Personal. Der Betreiber des Kletterwalds übernimmt keine Haftung für Schäden oder Unfälle, die durch Nichteinhalten der Nutzungsbedingungen oder falsche Angaben entstehen und/oder entstanden sind. Es besteht keine Haftung des Kletterwaldbetreibers bei der Aufbewahrung von persönlichen Gegenständen. Eine mutwillige Sachbeschädigung durch Teilnehmer, insbesondere der Bäume oder Teile des Baumes (z.B. Rinde, Wurzeln, Zweige), ist strafbar! Es gelten die AGB.

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